Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Vayax, betrieben von der Sunshine GmbH („Vayax", „wir"), durch alle registrierten Nutzer:innen („Nutzer").
§ 2 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Registrierung ist kostenlos und erfordert einen eindeutigen Nutzernamen, eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort.
(2) Jede Person darf nur ein Nutzerkonto führen.
(3) Vayax behält sich vor, Nutzerkonten bei Missbrauch, Falschangaben oder Verstößen gegen diese AGB zu sperren.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Vayax ist eine Vermittlungsplattform, über die Fahrzeughalter:innen („Besitzer") eine Suchanzeige für ein abhandengekommenes Fahrzeug einstellen können.
(2) Das Einstellen von Anzeigen und das Melden von Funden ist unentgeltlich. Wer hilft, kann Karma nach § 5 erhalten.
(3) Meldet eine Person („Finder") einen plausiblen Fund, wird dies vom Vayax-Team ohne Gewähr auf Plausibilität geprüft.
§ 3a Rolle von Vayax
(1) Vayax stellt ausschließlich die Plattform bereit. Sie soll helfen, dass Fahrzeughalter:innen ihre abhandengekommenen Fahrzeuge zurückerhalten. Vayax selbst sucht keine Fahrzeuge, findet keine und gibt keine zurück.
(2) Die Nutzung der Plattform, insbesondere eine Fund-Meldung, begründet keinen Anspruch auf Finderlohn oder eine sonstige Vergütung – weder gegenüber Vayax noch gegenüber anderen Nutzer:innen.
(3) Vayax gewährt Finder:innen keine Ansprüche, auch keine gesetzlichen, und ist nicht Schuldner etwaiger gesetzlicher Ansprüche (z. B. aus dem Fundrecht). Solche Ansprüche richten sich allein nach dem Gesetz und bestehen, wenn überhaupt, nur zwischen den Beteiligten.
(4) Vayax gibt keine personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an andere Nutzer:innen heraus, auch nicht im Fall eines bestätigten Fundes. Sichtbar ist nur, was die App für die jeweilige Funktion ohnehin anzeigt (z. B. Nutzername, Standort einer Fund-Meldung). Ausgenommen sind gesetzliche Pflichten, insbesondere Auskunftsersuchen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten.
§ 4 Pflichten der Nutzer
(1) Nutzer verpflichten sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(2) Vorsätzlich falsche Fund-Meldungen oder Anzeigen führen zum Ausschluss von der Plattform.
(3) Nutzer sind für die Rechtmäßigkeit ihrer Angaben (insbesondere Eigentumsnachweis am gemeldeten Fahrzeug) selbst verantwortlich.
(4) Verbot der Selbstmeldung. Es ist Fahrzeughalter:innen untersagt, für das eigene, in einer Anzeige gemeldete Fahrzeug selbst eine Fund-Meldung abzugeben oder abgeben zu lassen - unabhängig davon, ob dies über das eigene Nutzerkonto, ein weiteres eigenes Nutzerkonto (z. B. unter anderer E-Mail-Adresse) oder durch beauftragte Dritte (z. B. Familienangehörige, Bekannte) geschieht, mit dem Ziel, sich selbst Karma zukommen zu lassen. Ein Verstoss gegen diese Regelung berechtigt Vayax dazu:
a) das betroffene Karma zu stornieren (Gegenbuchung) bzw. nicht zu vergeben,
b) das betroffene Nutzerkonto sowie alle im Zusammenhang stehenden weiteren Konten dauerhaft zu sperren,
c) die Anzeige zu entfernen,
d) rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere wegen Betrugs (§ 263 StGB) sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Datenschutz bei Fund-Fotos. Finder:innen sind verpflichtet, bei der Erstellung von Fotos und Videos im Rahmen einer Fund-Meldung darauf zu achten, dass keine unbeteiligten Dritten (z. B. Passanten, andere Fahrzeuginsassen, fremde Kennzeichen) erkennbar abgebildet werden. Wer dennoch personenbezogene Daten Dritter erfasst und hochlädt, handelt insoweit als eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und haftet für hieraus resultierende Ansprüche Dritter selbst; Vayax übernimmt hierfür keine Haftung.
(6) Prüfung bei Missbrauchsverdacht. Vayax behält sich vor, eine Anzeige einer Prüfung zu unterziehen und im Zweifelsfall nach eigenem Ermessen zu entscheiden, insbesondere in folgenden Fällen:
a) wenn für ein Fahrzeug innerhalb eines angemessenen Zeitraums bereits mehrfach eine Anzeige erstellt und wieder beendet wurde – unabhängig vom Grund der jeweiligen Beendigung („Prüfung wiederholter Anzeigen-Zyklen"),
b) wenn eine dritte Person (unabhängig davon, ob sie selbst Vayax-Nutzer:in ist) Vayax gegenüber glaubhaft macht, dass sie tatsächliche Halterin oder tatsächlicher Halter des in einer Anzeige genannten Fahrzeugs ist und der Erstellung der Anzeige nicht zugestimmt hat.
Ergibt die Prüfung tatsächliche Anhaltspunkte für Betrug, unbefugte Erstellung oder sonstigen Missbrauch der Plattform, ist Vayax berechtigt,
aa) die betroffene Anzeige nicht zu veröffentlichen, vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen – auch nach bereits erfolgter Veröffentlichung und ohne vorherige Ankündigung,
bb) das betroffene Nutzerkonto vorübergehend einzuschränken oder dauerhaft zu sperren,
cc) weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die missbräuchliche Nutzung zu unterbinden.
In diesen Fällen kann Vayax zudem Karma, das im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung entstanden ist, stornieren.
(6a) Während der Prüfung einer Meldung nach Abs. 6 kann Vayax die betroffene Anzeige vorübergehend aus der öffentlichen Sichtbarkeit nehmen („pausieren"), ohne sie zu löschen, und die Angaben der Anzeige bearbeiten. Eine pausierte Anzeige wird nach Abschluss der Prüfung entweder wieder freigegeben oder gemäß Abs. 6 endgültig entfernt.
(7) Bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung wird Vayax den betroffenen Nutzer hierüber in angemessener Frist vor Wirksamwerden informieren und die Gründe hierfür per E-Mail und/oder über eine Mitteilung im Nutzerkonto mitteilen, sofern dem keine zwingenden Gründe (insbesondere Verdacht auf Betrug oder sonstige schwerwiegende Rechtsverstöße) entgegenstehen.
(8) Eine erneute Nutzung der Plattform nach einer dauerhaften Kontosperrung ist untersagt, auch über neu angelegte, weitere oder von Dritten überlassene Nutzerkonten.
(9) Vayax setzt zur Erkennung der in Abs. 6 beschriebenen Muster automatisierte Prüfmechanismen ein. Eine daraus resultierende Einschränkung oder Ablehnung ist zur Erfüllung des Nutzungsvertrags erforderlich (Art. 22 Abs. 2 lit. a DSGVO).
(10) Vayax kann bei einem Verstoß nach eigenem Ermessen zunächst eine Verwarnung aussprechen, bevor weitergehende Maßnahmen nach Abs. 6–8 ergriffen werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(11) Mitteilungen von Vayax an Nutzer:innen im Rahmen dieses Paragrafen erfolgen per E-Mail und/oder über eine Mitteilung im Nutzerkonto; beides gilt als üblicher Kommunikationsweg im Sinne dieser AGB.
§ 5 Karma
(1) Karma ist eine reine Anerkennung für Hilfe innerhalb der Vayax-Community. Karma hat keinen Geldwert, ist kein Zahlungsmittel und kann weder ausgezahlt, übertragen, gekauft, verkauft noch gegen Waren oder Leistungen eingelöst werden.
(2) Karma wird ausschließlich von Vayax und automatisch vergeben – nicht von Besitzer:innen. Bestätigt der Besitzer den Fund vor Ort mit seinem eigenen Live-Standort, erhält jede:r Finder:in, deren von Vayax geprüfte Fund-Meldung im Umkreis dieses Standorts liegt (150 m zuzüglich der GPS-Ungenauigkeit beider Geräte), einmalig je Anzeige 100 Karma. Der Besitzer erhält 10 Karma, wenn dadurch mindestens eine Person Karma erhält. Ohne Vor-Ort-Bestätigung mit Standort wird kein Karma vergeben.
(3) Für Meldungen zu eigenen Anzeigen, für Test-Anzeigen und für gesperrte Konten wird kein Karma vergeben. Dasselbe Paar aus Besitzer und Finder:in erhält innerhalb von 90 Tagen höchstens einmal Fund-Karma.
(4) Entfällt die Grundlage einer Vergabe nachträglich (z. B. weil eine Meldung abgelehnt wird) oder besteht der begründete Verdacht auf Missbrauch, kann Vayax das betroffene Karma durch Gegenbuchung stornieren. Bereits erhaltene Abzeichen bleiben erhalten.
(5) Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe von Karma, auch wenn eine Fund-Meldung anhand der erfassten Indizien zutreffend erscheint. Lehnt der Besitzer eine einzelne Fund-Meldung ab, wird für diese Meldung kein Karma vergeben. Vayax übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben des Besitzers.
(6) Einmal im Jahr fördert Vayax auf Grundlage des gesammelten Gemeinschafts-Karmas Baumpflanzungen und soziale Projekte. Art, Umfang und Empfänger legt Vayax fest und veröffentlicht sie mit Belegen auf der Seite „Karma-Jahresbilanz“. Nutzer:innen haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Förderung; ihr Karma bleibt dabei erhalten.
(7) Level, Abzeichen und Karma-Stand sind nur dann für andere sichtbar, wenn Nutzer:innen ihr Profil ausdrücklich öffentlich schalten. Neben dem Nutzernamen kann Vayax das Level anzeigen.
(8) Finder:innen können eine abgegebene Fund-Meldung innerhalb von 15 Minuten nach Einreichung selbst zurückziehen oder korrigieren.
(9) Karma verfällt mit der Löschung des Nutzerkontos. Vayax kann die Regeln zur Vergabe von Karma mit Wirkung für die Zukunft ändern; bereits vergebenes Karma bleibt davon unberührt.
§ 6 Haftung
(1) Vayax übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Anzeigen oder Fund-Meldungen.
(2) Vayax haftet nicht für den Erfolg einer Suche oder das tatsächliche Wiederauffinden eines Fahrzeugs.
(3) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Vayax nach den gesetzlichen Vorschriften; im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Vayax stellt lediglich die technische Vermittlungsplattform bereit und ist an der Kommunikation, an Absprachen sowie an etwaigen Treffen zwischen Besitzer und Finder:innen nicht beteiligt. Für Inhalt, Richtigkeit und Folgen jeglicher Kommunikation zwischen Nutzer:innen — auch außerhalb der Plattform — übernimmt Vayax keine Haftung.
(5) Vayax haftet nicht für Entscheidungen von Besitzer:innen im Rahmen der Fund-Bestätigung oder der Ablehnung einer Fund-Meldung, auch wenn sich eine solche Entscheidung im Nachhinein als unrichtig herausstellen sollte.
(6) Ansprüche gegenüber Vayax auf Zahlungen oder geldwerte Leistungen aufgrund von Karma bestehen nicht.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Anzeigen laufen 3 Monate und können kostenlos verlängert werden.
(2) Nutzerkonten können jederzeit über die Konto-Einstellungen oder per E-Mail an kontakt@vayax.de gekündigt werden.
(3) Die Löschung eines Nutzerkontos ist ausgeschlossen, solange noch offene Anzeigen, ungeprüfte Fund-Meldungen bestehen. Für bereits abgeschlossene Zahlungsvorgänge ist Vayax gesetzlich verpflichtet (§ 257 HGB, § 147 AO), bestimmte Transaktionsdaten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu speichern; personenbezogene Daten werden dabei anonymisiert.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 9 Unentgeltlichkeit
(1) Da für das Einstellen von Anzeigen keine Gebühr anfällt, ist keine Zahlung zu erstatten. Besitzer:innen können ihre Anzeige jederzeit selbst beenden oder löschen.
(2) Gesetzliche Rechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt.
§ 10 Internes Beschwerdeverfahren gegen Vayax-Entscheidungen
(1) Nutzer:innen, die von einer Maßnahme nach § 4 Abs. 6 (Löschung/Sperrung wegen Missbrauchsverdachts) betroffen sind, können den zugrunde liegenden Sachverhalt innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnisnahme über [Kontaktweg] bei Vayax zur Überprüfung vorlegen.
(2) Vayax bearbeitet solche Vorlagen zeitnah, sorgfältig und ohne Willkür. Ergibt die Überprüfung, dass die Maßnahme unbegründet war, macht Vayax sie unverzüglich rückgängig.
§ 11 Plattform-Verhalten
(1) Automatisierte Zugriffe (Crawler, Bots, Scraper) auf die Vayax-Dienste sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Vayax nicht gestattet.
(2) Das Sammeln, Speichern oder Weiterverwenden von Daten anderer Nutzer:innen außerhalb des durch die Plattform vorgesehenen Zwecks ist untersagt.
(3) Rechteinhaber:innen können eine Verletzung ihrer Rechte (z.B. unbefugte Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte) über [Kontaktweg] melden. Nach Prüfung wird der betroffene Inhalt bei berechtigten Meldungen entfernt.
Stand: Oktober 2026 · Entwurf, kann sich noch ändern